Im Rahmen Ihres Auftrags für Inkasso unstreitiger Forderungen bzw. offener Rechnungen wird zunächst ein anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner verfasst, mit welchem der Schuldner mit Nachdruck und unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wird.
Sollte innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist keine Reaktion bzw. Zahlung erfolgen, wird gegebenenfalls nochmals letztmalig zur Zahlung aufgefordert.
Nach erneutem ergebnislosem Ablauf der Frist und Ihrem Auftrag entsprechend wird sodann das gerichtliche Mahnverfahren zur Titulierung Ihrer Forderung eingeleitet, womit Ihre Forderung nach erfolgreichem Verlauf des Verfahrens und Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids sodann auch gerichtlich durchgesetzt sein würde.
Mit dem sodann vorliegenden Titel könnte sodann das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragt bzw. durch das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht eine gezielte Pfändung durch Beantragung des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses veranlasst werden, um Ihre Forderung einzutreiben und zu realisieren.
Parallel hierzu wird fortlaufend selbstverständlich ein Bonitätscheck über den Schuldner veranlasst.
Zusammenfassung
vorgerichtliches Verfahren
- anwaltliche Zahlungsaufforderungen
- Telefoninkasso
gerichtliches Verfahren
- gerichtlicher Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung
- Nachverfahren
- Titelüberwachung
Für den Fall einer streitigen Forderung stehen wir Ihnen im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung und begleiten Sie auch im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, um Ihre Forderung auch in einem solchen Fall weitestgehend zu sichern.